Fragen an Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei Sachsens
Eine bessere Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird auch im Jahr 2026 eines der Kernziele sächsischer Medienpolitik sein. Bei der knappen Abstimmung zum Reformstaatsvertrag hatte der Sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer klar gemacht, dass nach den Vorstellungen seines Landes, die Veränderungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter gehen müssten, als mit dem 7. Medienänderungsstaatsvertrag vereinbart. Andreas Handschuh, Chef der Sächsischen Staatskanzlei erwartet, dass die angestoßenen Reformen bereits vor 2029 zu einer deutlichen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen würden. Dennoch sei aus sächsischer Sicht klar, dass der Reformstaatsvertrag nur ein erster Schritt sein könne. „Nach wie vor sind das Nebeneinander von ARD und ZDF, die Beibehaltung von Kleinstanstalten innerhalb der ARD und parallele Verwaltungsstrukturen große Kostentreiber. Dies ist nicht zeitgemäß und dem Beitragszahler kaum vermittelbar. Ich halte es für unverzichtbar, die Konsolidierung weiter voranzubringen und den Auftrag zu schärfen“, sagt Handschuh.
Medienpolitik.net: Wo liegen für Sachsen die medienpolitischen Schwerpunkte für 2026?
Handschuh: Eine bessere Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird auch im Jahr 2026 eines der Kernziele sächsischer Medienpolitik sein. Die Länder haben mit dem Reformstaatsvertrag wichtige Weichen dafür gestellt. Die mit diesem Vertrag eingeleiteten Prozesse hin zu einem effizienteren, schlankeren und digitaleren öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden wir im Länderkreis genau verfolgen. Die Länder haben mit dem Federführerprinzip, erweiterten Kooperationsmöglichkeiten der Anstalten sowohl untereinander als auch mit Dritten und der Anordnung einheitlicher technischer Standards im Plattformbetrieb den Anstalten Instrumente gegeben, diese Ziele engagiert und entschlossen angehen zu können. Ich erwarte, dass dieses Engagement bereits vor 2029 zu einer deutlichen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beiträgt. Dennoch ist aus sächsischer Sicht klar: Der Reformstaatsvertrag kann nur ein erster Schritt sein. Nach wie vor sind das Nebeneinander von ARD und ZDF, die Beibehaltung von Kleinstanstalten innerhalb der ARD und parallele Verwaltungsstrukturen große Kostentreiber. Dies ist nicht zeitgemäß und dem Beitragszahler kaum vermittelbar. Ich halte es für unverzichtbar, die Konsolidierung weiter voranzubringen und den Auftrag zu schärfen
Auch muss geprüft werden, wie sich die geänderten Vorschriften zur Presseähnlichkeit in der Praxis bewähren und auswirken: Ich persönlich glaube nicht, dass durch Verschärfungen des Verbots der Presseähnlichkeit neue Abonnenten für die Zeitungen gewonnen werden können. Vielmehr beobachten wir bereits jetzt bei den Anstalten Tendenzen, die Neuregelung zu umgehen, etwa durch die verstärkte Produktion von Videoinhalten, auf die dann in Texten Bezug genommen werden kann. Dieses regulatorische Katz- und Maus-Spiel verursacht zusätzliche Kosten für den Beitragszahler und hilft uns auf Dauer nicht weiter. Der Beitragszahler wird am Ende nur schwer von einer künstlichen Verschlechterung des Angebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei gesteigerten Kosten zu überzeugen sein. Mindestens genauso schwer wiegt für mich, dass durch die Vorschriften zur Presseähnlichkeit nicht das Kernproblem der Verlage, die Etablierung nachhaltiger Geschäftsmodelle im Netz, gelöst wird. Hier ist es meiner Ansicht nach viel wichtiger, die Bedrohung der Einnahmesituation der Verlage durch die KI-Overviews der Plattformen regulatorisch einzuhegen.
„Ich erwarte, dass die Reformen bereits vor 2029 zu einer deutlichen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen.“
Daneben stellt sich für mich die Frage, ob es bei ca. 40 Millionen DSL-Anschlüssen in Deutschland nicht sinnvoll sein könnte, wenn Verlage und Netzbetreiber sich über alternative Abo-Modelle im Netz unterhalten. So könnte daran gedacht werden, DSL-Kunden für wenige Euro im Monat zusätzlich den Zugriff auf eine bestimme Anzahl von Artikeln aus einem Pool von deutschen und gegebenenfalls auch internationalen Presseerzeugnissen zu ermöglichen. Profitieren würden von einem solches „Abo light“ im Netz am Ende alle Beteiligten.
In der weltweiten Diskussion über einen wirksamen Jugendmedienschutz mehren sich auch in der EU die Stimmen für ein Social Media-Verbot. Das halte ich für den falschen Weg. Ein guter und praktikabler Ansatz ist aus meiner Sicht der jüngst novellierte deutsche Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Betriebssysteme auf den Endgeräten müssen demnach einfach zu aktivierende Jugendschutzvorrichtungen enthalten, mit denen Eltern mit einer einzigen passwortgeschützten Einstellung selbst und dem Alter ihrer Kinder entsprechend über die Grenzen der Mediennutzung entscheiden. Dieses von Sachsen federführend mitentwickelte Modell setzt auf die Verantwortlichkeit der Eltern und nicht auf Verbote.
Ein weiterer medienpolitischer Schwerpunkt für das Jahr 2026 ist die Absicherung der wichtigen dualen Rundfunkordnung gegenüber den Disruptionen, die von den großen Plattformen ausgehen. Diese sind gerade dabei, unsere Werbemärkte zu vereinnahmen und damit die Refinanzierungssituation insbesondere der privaten Medien, aber auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks empfindlich zu beeinträchtigen. Daher unterstütze ich auch Überlegungen zu geeigneten Verteilmechanismen, deren Einnahmen insbesondere regionalen Medienanbietern zugutekommen sollen.
Wir müssen uns darüber hinaus für ein Level Playing Field einsetzen. Das bedeutet, dass wir uns bei der anstehenden Evaluierung der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste für eine Einbeziehung der Plattformen in die Regulierung einsetzen werden. Die jetzt verstärkt zu beobachtende Verwendung sogenannter KI-Overviews macht die Plattformen de facto zu Anbietern redaktioneller Inhalte, ohne dass sie bis jetzt den für die Anbieter solcher Inhalte geltenden Rahmenbedingungen unterliegen oder sich finanziell an der Erstellung der genutzten Texte und Bilder beteiligt haben. Das wollen wir ändern. Der Änderungsbedarf ist umso dringlicher, als vor dem Hintergrund der absehbaren Einführung einer Refinanzierung der KI-Suche durch Werbung in den Chat-Dialogen weiterer Druck auf die Werbeeinnahmen der klassischen Medien zu erwarten ist.
Zur Absicherung unserer dualen Rundfunkordnung gehört auch die Fähigkeit, im Wettbewerb mit den Plattformen um Nutzer besser mithalten zu können. Dazu gehört eine verstärkte Möglichkeit zur Kooperation öffentlich-rechtlicher und privater Qualitätsmedien untereinander bis hin zur Entwicklung gemeinsamer Vermarktungs- und Plattformkonzepte. Das kann aber nur gelingen, wenn wir kartellrechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die für die Beteiligten Planungssicherheit bieten. Da besteht aus unserer Sicht noch Verbesserungsbedarf.
Filmpolitisch zeigt die Herbstumfrage der Produktionsallianz ein dramatisches Bild: 85 Prozent der Befragten beurteilen ihre derzeitige Lage als schlecht oder sehr schlecht. Und auch die Aussichten sind kaum besser. Ein großes Problem sind sinkende Budgets der Auftraggeber. Obwohl mehr als zwei Drittel der Deutschen kostenpflichtige Videostreaming-Dienste nutzen, stammen nur 12 Prozent der Umsätze deutscher Produzenten von internationalen Streamingplattformen. Deswegen unterstütze ich auch den Ansatz von Kulturstaatsminister Weimer, dass sich die großen Streaming-Konzerne durch verbindliche Zusagen zu Investitionen in die deutsche Filmindustrie verpflichten. Darin sehe ich eine schnelle und rechtlich unproblematische Lösung, die ab 2026 zugunsten des Filmstandorts Deutschlands greifen kann, auch wenn man sich durchaus höhere Verpflichtungsbeträge hätte vorstellen können.
Kinos bieten nicht nur „großes Kino“, sondern sind auch Erlebnis- und Kommunikations- und im ländlichen Raum oft die einzigen Kulturorte. Damit diese im Wettbewerb mit Streamern und digitalen Plattformen weiterhin bestehen können, müssen sie nicht nur ein attraktives Angebot, sondern auch ein attraktives Umfeld bieten. Dazu brauchen die Kinos eine verlässliche Investitionsförderung. Deshalb sollte die im Bundeshausaushalt eingeräumte Möglichkeit, 10 Millionen Euro für das Zukunftsprogramm Kino bereitzustellen, schnellstmöglich vom BKM umgesetzt werden. Wir jedenfalls stehen bereit, dieses Programm auch weiterhin mit Landesmitteln zu flankieren. Darüber hinaus bereiten wir ein eigens sächsisches Kinoförderprogramm vor.
„Zur Absicherung unserer dualen Rundfunkordnung gehört auch die Fähigkeit, im Wettbewerb mit den Plattformen um Nutzer besser mithalten zu können. Dazu gehört eine verstärkte Möglichkeit zur Kooperation öffentlich-rechtlicher und privater Qualitätsmedien untereinander bis hin zur Entwicklung gemeinsamer Vermarktungs- und Plattformkonzepte.“
Medienpolitik.net: Die Länder erarbeiten gegenwärtig einen Digitale-Medien-Staatsvertrag. Was soll/muss mit diesem Staatsvertrag erreicht werden?
Handschuh: Der Digitale Medien-Staatsvertrag soll in zwei Staatsverträgen auf den Weg gebracht werden. In einem ersten Teil sollen insbesondere europarechtliche Vorgaben aus der KI-Verordnung, der Verordnung zu Targeting und Politischer Werbung sowie dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFA) vorgezogen werden.
Inhaltlich von zentraler Bedeutung für die Zukunft einer unabhängigen und vielfältigen nationalen, regionalen und lokalen Medienlandschaft in Deutschland mit verlässlich recherchierten Nachrichten und Hintergrundinformationen ist für mich der zweite Teil des Digitale-Medien-Staatsvertrages. Dieser soll der Sicherung der kommunikativen Grundlagen unserer Gesellschaft dienen. Die Länder haben hierzu einen ersten Themenkatalog mit insgesamt 29 Positionen entwickelt, die Basis der medienpolitischen Diskussionen unter Einbeziehung von Stakeholdern und Experten in den folgenden Wochen und Monaten bilden werden. Darunter finden sich Themen wie „Sicherung der Refinanzierung“, „Stärkung lokaler und regionaler Berichterstattung“ oder „Schärfung der Transparenzvorschriften für KI-Anbieter“. Aber auch Erleichterung der Auffindbarkeit von Public-Value-Angeboten und der Schutz kommunikativer Räume vor manipulativen Verbreitungstechniken gehören zu den Themen.
Nicht jeder dieser Vorschläge wird es bis in den Staatsvertragsentwurf schaffen und nicht jeder dieser Punkte kann auch durch die Länder aufgrund der Kompetenzverteilung umgesetzt werden. Als Beispiel ist das Urheberrecht zu nennen. Hier appelliert die Rundfunkkommission an Bund und EU, die urheberrechtlichen Rahmenbedingen anzupassen, um Refinanzierbarkeit journalistischer Angebote, Meinungs- sowie Medienvielfalt zu sichern und ein Level Playing Field für alle Akteure zu schaffen. Wichtig ist, dass wir gemeinsam auf allen Ebenen alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um Medienvielfalt in Deutschland zu erhalten. In ihrer Gesamtheit bilden die 29 Punkte einen Kompass für die kommende medien- und gesellschaftspolitische Diskussion.
Beim Digitale-Medien-Staatsvertrag werden wir uns dafür einsetzen, in seinen beiden geschilderten Teilen die Funktionsfähigkeit der meinungsbildenden Prozesse in unserer Gesellschaft abzusichern. Nur über einen funktionierenden Austausch und eine Toleranz verschiedener, vielfältiger Sichtweisen ist der für eine freiheitliche Demokratie so wichtige gesellschaftliche Dialog möglich.