Fragen an Rainer Robra (CDU), Minister und Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt
Nach Ansicht von Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, werde das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF „maßgebliche Leitlinien für das künftige Beitragsverfahren setzen.“ Robra bewertet jüngste medienpolitische Entscheidungen der Karlsruher Richter positiv. Damit wurden den Ländern weitergehende Gestaltungsspielräume bei der Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingeräumt, sagt er. Dadurch, dass Bürger die Vielfalt und Ausgewogenheit des Programms gerichtlich überprüfen lassen können, seien Gesetzgeber und Beitragszahler in ihrer Rolle gestärkt worden. Dem Medienrat komme nach dem Reformstaatsvertrag eine zentrale Aufgabe bei der fortlaufenden Kontrolle der Programmerfüllung zu.
medienpolitik.net: Wo liegen für Sachsen-Anhalt die medienpolitischen Schwerpunkte für 2026?
Robra: Der Reformstaatsvertrag zur Anpassung von Vorgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten. Damit sind die politischen Leitplanken klar gesetzt. Jetzt sind die Intendantinnen und Intendanten gefordert, die vereinbarten Reformen in ihren Häusern zügig umzusetzen, Effizienzen zu heben, Kooperationen auszubauen und Kosten zu senken. Sie müssen zeigen, dass sie den Reformauftrag ernst nehmen statt weitere Gutachten zu beauftragen, um die Regelungsanordnungen zu relativieren.
Der im Februar 2026 erwartete 25. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bestätigt nach derzeitigem Stand diesen Kurs. Für die Jahre 2025 und 2026 besteht kein Bedarf für eine Beitragserhöhung. Ab dem 1. Januar 2027 zeichnet sich zudem ein niedrigerer Rundfunkbeitrag ab als bislang diskutiert, voraussichtlich etwa 18,64 Euro statt 18,94 Euro. Dies verdeutlicht die begrenzte Prognosesicherheit über längere Zeiträume und zeigt zugleich, dass ein leistungsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk auch mit maßvolleren finanziellen Mitteln möglich ist. Die endgültige Empfehlung der KEF bleibt abzuwarten.
Flankiert wird dies durch richtungsweisende Gerichtsentscheidungen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber im Juli 2025 weitergehende Gestaltungsspielräume bei der Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingeräumt. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Oktober 2025 klargestellt, dass Beitragszahler die Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtangebots gerichtlich überprüfen lassen können. Damit sind Gesetzgeber und Beitragszahler in ihrer Rolle gestärkt. Dem Medienrat kommt nach dem Reformstaatsvertrag eine zentrale Aufgabe bei der fortlaufenden Kontrolle der Programmerfüllung zu.
Von besonderer Bedeutung wird 2026 zudem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF zur nicht umgesetzten KEF-Empfehlung zum 1. Januar 2025 sein. Sie wird maßgebliche Leitlinien für das künftige Beitragsverfahren setzen.
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt eine besondere Verantwortung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese zeigt sich auch in regionaler Präsenz und Kooperationen vor Ort, etwa durch Medienpartnerschaften und Projekte der Medienkompetenzvermittlung.“
Für den Film- und Medienstandort Sachsen-Anhalt war 2025 ein erfolgreiches Jahr. Der von der Mitteldeutschen Medienförderung unterstützte Oscar-Kandidat „In die Sonne schauen“, vollständig in der Altmark gedreht, sowie weitere Festivalerfolge belegen die Leistungsfähigkeit des Standorts. An diese Entwicklung gilt es 2026 anzuknüpfen. Das Land unterstützt dies mit einer eigenen Richtlinie zur Medienstandortförderung.
Der MDR steht dabei in besonderer Verantwortung, die Produktionswirtschaft in Sachsen-Anhalt stärker einzubeziehen. Die angekündigte Vergabe von 70 Prozent der Aufträge in der mitteldeutschen Region muss umgesetzt werden, unter Beachtung einer am Beitragsaufkommen orientierten fairen Verteilung zwischen den Ländern. Auch ZDF sowie ARD und Degeto sind gefordert, mehr authentische ostdeutsche Perspektiven abzubilden und so zur Vielfalt und Akzeptanz des Programms beizutragen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt eine besondere Verantwortung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese zeigt sich auch in regionaler Präsenz und Kooperationen vor Ort, etwa durch Medienpartnerschaften und Projekte der Medienkompetenzvermittlung.
Auf Bundesebene ist die angekündigte Erhöhung der Filmförderung auf 250 Millionen Euro ein wichtiges Signal. Entscheidend ist nun die Aufhebung des Sperrvermerks und die Sicherstellung verlässlicher Investitionen von Sendern und Streamern. Die wirtschaftliche Lage der Filmbranche bleibt angespannt, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Dauerhafte, transparente und überprüfbare Investitionen sind erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Deutschland zu sichern.
medienpolitik.net: Die Länder erarbeiten gegenwärtig einen Digitale-Medien-Staatsvertrag. Was soll/ muss mit diesem Staatsvertrag erreicht werden?
Robra: Die Länder haben sich in der Rundfunkkommission darauf verständigt, mit dem Digitale-Medien-Staatsvertrag gezielt auf die Dynamik des digitalen Wandels zu reagieren und die bestehende Medienregulierung weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die kommunikativen Grundlagen der freiheitlich-demokratischen Ordnung auch im digitalen Raum abzusichern. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung verlässlicher Informationen, die Förderung der Medienvielfalt sowie die Sicherung tragfähiger Finanzierungsgrundlagen für private Medienanbieter. Das Vorhaben soll in zwei Schritten umgesetzt werden.
„Mit dem Staatsvertrag soll eine vielfältige und unabhängige Medienlandschaft dauerhaft gesichert und verlässliche Rahmenbedingungen für die Medienbranche geschaffen werden.“
Der erste Teil befasst sich mit der Durchführung zentraler EU-Rechtsakte, insbesondere des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes, der Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung sowie der Verordnung über künstliche Intelligenz, und behandelt auch den Einsatz von KI in der Medienaufsicht. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund.
Der zweite Teil legt die inhaltlichen Schwerpunkte auf die Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen privater Medien, die Stärkung der Auffindbarkeit und Vielfalt von Medieninhalten, den Schutz vor Manipulation und illegalen Inhalten, die Modernisierung der Medienaufsicht sowie die Reform des Medienkonzentrationsrechts.
Mit dem Staatsvertrag soll eine vielfältige und unabhängige Medienlandschaft dauerhaft gesichert und verlässliche Rahmenbedingungen für die Medienbranche geschaffen werden. Medienrechtliche und medienwirtschaftliche Strukturen, die Vielfalt und publizistische Unabhängigkeit fördern, werden gezielt stabilisiert. Voraussetzung für einen zukunftsfesten Rechtsrahmen ist ein ganzheitlicher Blick auf den Mediensektor, der technologische Entwicklungen aufgreift, ohne hinter ihnen zurückzubleiben.