„Der Einsatz von KI stellt die Medienpolitik vor neue Herausforderungen“

21. Januar 2026
Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei in Schleswig-Holstein
Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein fordert schnelle Einführung einer Digitalabgabe für die Unterstützung lokaler und regionaler Medien. Der Einsatz von KI-basierten Recherchetools, z.B. in Suchmaschinen sollte reguliert werden. Auch müssten qualitative und quantitative Werbebeschränkungen überprüft werden.

Fragen an Dirk Schrödter (CDU), Chef der Staatskanzlei in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hatte Ende Dezember im Bundesrat eine Initiative zur Einführung einer Digitalabgabe gestartet. Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei von Schleswig-Holstein erwartet, dass der Bund „schnellstmöglich“ einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt und die Umsetzung angeht. Es müssten Kriterien entwickelt werden, wie mit den Mitteln aus der Abgabe die regionale und lokale Medienvielfalt gestärkt werden könnten. Die Lage ist inzwischen mehr als dramatisch, sagt Schrödter. Vor allem die regionalen und lokalen Verlagshäuser stünden unter wirtschaftlichen Druck. Die Refinanzierung aus den Werbebudgets brechen dramatisch weg, auch weil Inhalte von großen Plattformen im Netz kostenfrei zur Verfügung gestellt würden. Mehr als 50 Prozent der Werbebudgets landeten inzwischen bei den großen Plattformen. Sie erzielten diese Einnahmen auch deshalb, weil sie Inhalte anbieten würden, die von regionalen und lokalen Medienhäusern stammten, ohne die Urheber dafür angemessen zu vergüten.

medienpolitik.net:  Wo liegen für Schleswig-Holstein die medienpolitischen Schwerpunkte für 2026?

Schrödter: Nach dem Erfolg der schleswig-holsteinischen Bundesratsinitiative zur Einführung einer Digitalabgabe müssen wir nun auch den Bund davon überzeugen, schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen und die Umsetzung anzugehen. Das bedeutet dann auch Kriterien zu entwickeln, wie mit den Mitteln aus der Abgabe die regionale und lokale Medienvielfalt gestärkt werden können. Die Lage ist inzwischen mehr als dramatisch. Wir alle sehen, wie sehr die Medienlandschaft, insbesondere die regionalen und lokalen Verlagshäuser, unter wirtschaftlichen Druck stehen. Die Refinanzierung aus den Werbebudgets bricht dramatisch weg, auch weil Inhalte von großen Plattformen im Netz kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Mehr als 50 Prozent der Werbebudgets landen inzwischen bei den großen Plattformen. Sie erzielen diese Einnahmen auch deshalb, weil sie Inhalte anbieten, die von regionalen und lokalen Medienhäusern stammen, ohne die Urheber dafür angemessen zu vergüten. Auch entsteht der fatale Eindruck, diese Angebote seien für Leserinnen und Leser kosten­frei zu haben. Genau das entzieht lokalen und regionalen Medien zunehmend ihre wirt­schaftliche Grundlage. Das ist nicht nur ein wirtschaftliches Problem der Verlage, es ist auch ein großes Problem für unsere Demokratie. Die Marktmacht der großen Anbieter, welche dieses Geschäftsmodell nutzen, wird immer größer. Am Ende wird der publizistische Wettbewerb zum Erliegen kommen. Lokale und regionale Medien sind in einer Demokratie aber unverzichtbar für die Meinungsvielfalt und die freie Meinungsbildung. Genau deshalb brau­chen wir eine Digitalabgabe. Der Vorschlag zielt ausdrücklich nur auf große Plattformen mit monatlich mehr als 45 Millionen Nutzenden in der EU, die auf genau dieses Ge­schäftsmodell setzen. Kleinere Plattformen und Start-ups bleiben ausdrücklich ausgenom­men. Ich bin davon überzeugt, dass die Digitalabgabe einen wichtigen Beitrag leisten kann, um die Vielfalt der Medien zu sichern. Und ich hoffe, dass der Bund, der hierfür den rechtlichen Rahmen setzen muss, das genau so sieht. 

KI-Verordnung / DMStV

Einen ähnlichen Ansatz verfolgt der Umgang mit Künstlicher Intelligenz. KI verändert unse­re Medienwelt - und das mit einer unglaublichen Dynamik. Es ist verfassungsrechtliche Auf­gabe der Länder, für Meinungsbildung und Meinungsvielfalt zu sorgen. Das muss auch für alle Angebote gelten, die zwar journalistisch-redaktionell aussehen, aber über­wiegend oder sogar komplett KI-generiert sind. Das klingt ein bisschen wie Science Fic­tion, ist inzwischen aber Realität.

In einem ersten Schritt müssen die Länder im Einklang mit dem EMFA die Transparenz- und Aufsichtsstrukturen weiterentwickeln. Darüber hinaus ist es von elementarer Bedeu­tung, den Einsatz von KI-basierten Recherchetools, z.B. in Suchmaschinen, zu regulieren. Wir alle kennen inzwischen die KI-Ergebnisse, die bei der Nutzung von Suchmaschinen ganz oben als erstes Ergebnis stehen. Das sind keine Links mehr, auf die wir klicken kön­nen, das sind die Ergebnisse einer KI, die journalistisch-redaktionellen Angeboten immer ähnlicher werden – und entsprechend meinungsbildend sind. Hier sehe ich echte Gefah­ren für die freie Meinungsbildung.

In einem zweiten Schritt müssen parallel die eigentlichen Inhalteanbieter, deren Angebote die KI nutzt, geschützt werden. Dabei geht es insbesondere um Fragen der Refinanzie­rung. Nicht zuletzt müssen Kommunikationsräume frei bleiben und die Organisation einer wirksamen Aufsicht sichergestellt werden. Der Einsatz von KI stellt die Medienpolitik vor völlig neue Herausforderungen. Wir brau­chen hier möglichst schnell wirksame Lösungen. Deshalb ist dies für mich einer der wichtigsten Punkte im kommenden „Digitale Medien-Staatsvertrag“ (DMStV).

„Ich bin davon überzeugt, dass die Digitalabgabe einen wichtigen Beitrag leisten kann, um die Vielfalt der Medien zu sichern. Und ich hoffe, dass der Bund, der hierfür den rechtlichen Rahmen setzen muss, das genauso sieht.“

Level-Playing Field für publizistische Angebote herstellen

Nachdem in den letzten Staatsverträgen die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Mittelpunkt stand muss es nun darum gehen, ein Level-Playing Field für publizistische Angebote herzustellen. Medienvielfalt kann nur gelingen, wenn private Medien wettbewerbsfähig und refinanzierbar sind. Daher müssen qualitative und quantitative Werbebeschränkungen, die bisher insbesondere für den Rundfunk und rundfunkähnliche Telemedien gelten, auf den Prüfstand. Auch müssen Anbieter, die journalistische Standards erfüllen und in diese in­vestieren, im Onlineumfeld besser geschützt werden. Wie beschrieben, bleibt die wirtschaftliche Situation der lokalen und regionalen Medien schwierig. Vor die­sem Hintergrund müssen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für lokale und regiona­le Medienangebote verbessert werden. Auch dies muss flankierend im DMStV adressiert werden.

Digitalisierung Hörfunk

Auch die Digitalisierung des Hörfunks wird im kommenden eine wichtige Rolle spielen. In Schleswig-Holstein ist der Umstieg von UKW auf DAB+ bereits in vollem Gange. Die  ers­ten beiden Privatprogramme sind inzwischen nur noch noch digital empfangbar, wir sind also voll im Zeitplan. Unter dem Claim #SHhoertdigital werben übrigens alle beteiligten Ak­teure unter anderem mit „mehr Vielfalt im Hörfunk“. Genau darum geht es uns ja. Und genau darum gilt: Die Zukunft des Hörfunks digital.

Medienkompetenz

Für das Jahr 2026 steht auch weiterhin das Thema Medienkompetenz als Fundament für Demokratie, Teilhabe und Schutz vor Desinformation auf der Agenda. Medienkompetenz  ist eine „Schlüsselqualifikation“ in Zeiten von Social Media, schnellen Informationsflüssen, Deepfakes und algorithmischem „Addictive Design“. Ein kompetenter und reflektierter Um­gang mit Medien ist daher wesentlich für ein gesundes Aufwachsen und demokratisches Zusammenleben. Durch Projekte und Initiativen — wie etwa den jährlich vergebenen Me­dienkompetenzpreis Schleswig‑Holstein — sollen innovative Bildungsprojekte, kritische Mediennutzung und Medienbildung weiterhin unterstützt und sichtbar gemacht werden.

Ziel ist ein wirksamer Ordnungsrahmen, der Transparenz stärkt, Zuständigkeiten eindeutig festlegt und die Medienaufsicht in einem digitalen Umfeld nachhaltig absichert.“

medienpolitik.net:  Die Länder erarbeiten gegenwärtig einen Digitale-Medien-Staatsvertrag. Was soll/muss mit diesem Staatsvertrag erreicht werden?

Schrödter: Die Dynamik des digitalen Wandels zeigt sich in der Medienwelt besonders deutlich. Es gibt völlig neue Gefahren für Meinungsbildung und Meinungsvielfalt, die wir nicht unter­schätzen dürfen. Im Ergebnis soll und muss der Digitale Medien-Staatsvertrag (DMStV) ein großes Maßnahmenpaket zur Sicherung der kommunikativen Grundlagen unserer frei­heitlich-demokratischen Gesellschaft realisieren.

Dabei geht es zum einen um die Umsetzung europäi­schen Rechts in Deutschland, wie beispielsweise des Europäischen Medienfreiheits­gesetzes oder der Verordnung über künstliche Intelligenz. Darüber hinaus soll auch der rechtssichere Einsatz technischer Mit­tel in einem grundrechtlich sensiblen Bereich für eine effektive Medienauf­sicht und da­mit für mehr Schutz im Netz realisiert werden. Großes Ziel ist ein wirksamer Ordnungsrahmen, der Transparenz stärkt, Zuständigkeiten eindeutig festlegt und die Medienaufsicht in einem digitalen Umfeld nachhaltig absichert.

Aber es geht nicht nur um die Umsetzung von EU-Recht. Wir müssen alles tun, um die Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Gesell­schaft in einer digitalen Medienwelt zu sichern. Insbesondere müssen die eigentlichen Inhalteanbieter geschützt und die Refinan­zierung ihrer journalistischen Angebote gestärkt werden. Daneben muss der DMStV auch Fragen des re­gulatorischen Umgangs mit KI-Inhalten beantworten.

Ich weiß, dass wir hier ein ganz, ganz dickes Brett bohren. Dass die Länder das immer noch können, hat der Reformstaatsvertrag gezeigt, der - allen Bedenkenträgern zum Trotz - am 1.12.2025 in Kraft getreten ist. Ich bin davon überzeugt, dass die Länder auch beim DMStV liefern werden - je eher, je besser.

 

 

Zur Übersicht