Fragen an Stefan Gruhner (CDU), Chef der Staatskanzlei Thüringens
Für Stefan Gruhner, Chef der Thüringer Staatskanzlei, ist es wichtig, dass durch den Digitale Medien-Staatsvertrag die Werberichtlinien geändert werden, um die Refinanzierung privater Medienangebote zu erleichtern. Zudem sei eine Umstellung des noch immer fernsehzentrierten Medienkonzentrationsrechts in eine medien- und plattformübergreifende Sicht notwendig, um Meinungsmacht besser erfassen und begrenzen zu können. Digitale Kommunikationsräume sollten durch das Bekämpfen rechtswidriger Inhalte und ein besseres Auffinden verlässlicher Medieninhalte vor Manipulation geschützt werden.
medienpolitik.net: Wo liegen für Thüringen die medienpolitischen Schwerpunkte für 2026?
Gruhner: Der Freistaat Thüringen kann und wird auch 2026 eine starke Stimme in der deutschen Medienpolitik sein. Thüringen hat sich 2025 als aufstrebender Medienstandort und verlässliche Säule der Medienpolitik gezeigt. Thüringen hatte als erstes Bundesland den Reformstaatsvertrag beschlossen. Diesen erfolgreichen Weg wollen wir 2026 konsequent fortsetzen und weiter ausbauen. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung Thüringens als Standort für Medien, Film, Fernsehen und Streaming. Mit der zweiten Auflage des renommierten Film- und Serienfestivals TeleVisionale, dass 2025 von Baden-Baden nach Weimar umgezogen war, setzen wir hier ein starkes Signal. Die TeleVisionale ist ein Zentrum der Fernseh- und Streaming-Branche und eine echte Zukunftswerkstatt. Dass dieses Festival auch 2026 in Thüringen stattfindet, unterstreicht unseren Anspruch, dauerhaft Teil der nationalen und internationalen Medienlandschaft zu sein.
Zugleich wird Weimar Sitz des neuen Medienrates für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Geschäftsstelle des Medienrates nimmt 2026 ihre Arbeit auf. Damit stärken wir Thüringens Rolle als medienpolitischen Gestaltungsort und als Forum für Austausch und Zukunftsfragen der Medien.
„Unser Ziel ist klar: Thüringen soll sich weiter als Kindermedienland etablieren.“
Ein weiterer Schwerpunkt ist und bleibt Thüringen als Kindermedienstandort. Mit dem Kinder-Medien-Festival Goldener Spatz verfügt Thüringen über eine bundesweit einzigartige Marke, die wir weiter stärken wollen. Unser Ziel ist klar: Thüringen soll sich weiter als Kindermedienland etablieren. Dazu gehört auch unser Einsatz für den Erhalt und die Stärkung des KiKA am Standort Erfurt als zentralem öffentlich-rechtlichem Angebot für Kinder. Kinder brauchen verlässliche, qualitativ hochwertige und werbefreie Inhalte – gerade in einer zunehmend digitalen Medienwelt. Eng damit verbunden ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien. Der Thüringer Ministerpräsident Mario Voigt setzt sich hier mit Nachdruck für klare Regeln, wirksame Schutzräume und eine stärkere Verantwortung der Plattformen ein. Thüringen wird diese Fragen auch 2026 aktiv im Bundesrat vorantreiben. Deshalb werden wir auch die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen weiter stärken. Das Schulfach Medienkunde und eine Fachstelle Strategische Medienbildung, die Schulen, Lehrkräfte und außerschulische Akteure unterstützt, spielen hier eine wichtige Rolle. Unser Anspruch ist es, junge Menschen nicht nur vor Risiken zu schützen, sondern sie zu befähigen, Medien souverän, kritisch und kreativ zu nutzen.
Eine funktionierende Demokratie braucht verlässliche Informationen, unterschiedliche Perspektiven und eine starke regionale Berichterstattung. Doch gerade lokale und regionale Medien stehen wirtschaftlich massiv unter Druck. Wenn diese Angebote verschwinden, verlieren wir journalistische Nähe, Vielfalt und Vertrauen. Thüringen setzt sich deshalb ausdrücklich für eine vielfältige Medienlandschaft ein. Wir werden die Modernisierung unseres Landesmediengesetzes vorantreiben und strukturelle Voraussetzungen schaffen, damit lokale und regionale journalistische Angebote gute Rahmenbedingungen haben.
„Es geht um grundlegende Werte: um die Integrität des Informationsraums, um Meinungsfreiheit und Vielfalt und um die Stabilität unserer Demokratie. Regulierung ist kein Selbstzweck, sondern ein Schutzinstrument für eine freie und demokratische Öffentlichkeit.“
Dazu gehört auch, dass wir die Debatte um neue medienspezifische Förderinstrumente führen wollen, wie etwa steuerliche Anreize bzw. Entlastungen für Verlage. Ziel ist es, Transformation zu ermöglichen, ohne publizistische Vielfalt zu gefährden.
Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird Thüringen darauf drängen, dass der Reformstaatsvertrag konsequent umgesetzt wird und Einsparungen erzielt werden. Zugleich werden wir immer wieder deutlich machen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk als konstitutive Säule unserer Demokratie eine wichtige Aufgabe hat und für Qualität, regionale Verankerung und gesellschaftlichen Auftrag steht.
Für ganz Deutschland gilt, dass 2026 die Medienpolitik noch einmal spürbar an Bedeutung gewinnen wird. Medienpolitik hat heute eine politische, ökonomische und sicherheitspolitische Dimension, wie wir sie in dieser Zuspitzung lange nicht erlebt haben. Sie ist eingebettet in europäische Regelwerke, sie berührt transatlantische Beziehungen und sie entscheidet zunehmend darüber, wie widerstandsfähig unsere demokratische Öffentlichkeit gegenüber Desinformation, Manipulation und Polarisierung bleibt. Deshalb ist Medienpolitik längst kein Nischenthema mehr, sondern eine zentrale Gestaltungsaufgabe.
medienpolitik.net: Die Länder erarbeiten gegenwärtig einen Digitale-Medien-Staatsvertrag. Was soll/muss mit diesem Staatsvertrag erreicht werden?
Gruhner: Der Digitale Medienstaatsvertrag ist ein zentrales Instrument, um unseren Informationsraum auch im digitalen Zeitalter zu schützen. Europa, Deutschland und die Länder brauchen hier noch mehr Selbstbewusstsein. Unsere Regelwerke sind Ausdruck eines klaren demokratischen Selbstverständnisses. Es geht um grundlegende Werte: um die Integrität des Informationsraums, um Meinungsfreiheit und Vielfalt und um die Stabilität unserer Demokratie. Regulierung ist kein Selbstzweck, sondern ein Schutzinstrument für eine freie und demokratische Öffentlichkeit. Der Digitale Medien-Staatsvertrag soll nach derzeitigem Stand aus zwei eigenständigen Medienänderungsstaatsverträgen bestehen. Teil 1 ist aufgrund von europäischen Umsetzungsfristen etwas eilig und war bereits im Sommer 2025 Gegenstand einer öffentlichen Online-Konsultation. Zu Teil 2 des DMStV hat die Rundfunkkommission am 22.10.2025 Eckpunkte beschlossen, die hauptsächlich drei Themenfelder betreffen:
Der erste und für mich wichtigste Punkt ist, dass die Werberegeln liberalisiert werden, um die Refinanzierung privater Medienangebote zu erleichtern. Zweitens soll das noch immer fernsehzentrierte Medienkonzentrationsrecht umgestellt werden auf eine medien- und plattformübergreifende Sicht, um Meinungsmacht besser erfassen und begrenzen zu können. Drittens sollen digitale Kommunikationsräume besser vor Manipulation geschützt werden, indem rechtswidrige Inhalte stärker bekämpft und verlässliche Medieninhalte besser auffindbar gemacht werden.