Die Anstalten verfügen nach wie vor über hohe Rücklagen

24. Juni 2026
Helmut Hartung promedia Verlag Chefredakteur
Helmut Hartung promedia Verlag Chefredakteur
Bundesverfassungsgericht hinterfragt die ausgebliebene Anpassung des Rundfunkbeitrages

Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net

An die acht Stunden dauerte gestern die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde von ARD und ZDF, dass die Länder nicht die bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicher stellen. Bekanntlich hatten die beiden Senderverbünde im November geklagt, da sich drei Länder – Bayern - Sachsen und Sachsen-Anhalt weigerten, den ratifizierten Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag zu unterschreiben und in das parlamentarische Verfahren zu bringen.

Die Länder hatten nach monatelangem Tauziehen und kontroversen Debatten eine Novellierung vereinbart, die eine Befassung der Landtage erst vorsah, wenn die von der KEF vorgesehene Steigerung mehr als fünf Prozent des bisherigen Rundfunkbeitrags ausmacht. Alle Erhöhungen, die da darunter liegen, würden automatisch gelten, wenn kein Einspruch erfolgt. Die geplante monatliche Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro hätte übrigens 3,2 Prozent betragen. Zudem sollte die Beitragskommission KEF im nächsten Bericht einen neuen Beitrag für zwei Jahre berechnen. Die Bundesländer begründeten ihre Verweigerung damit, dass die Sender über ausreichend Rücklagen verfügten, die eine bedarfsgerechte Finanzierung für die ersten zwei Jahre der Beitragsperiode garantierten, vor allem durch die Sonderrücklage III in Höhe von mehr als 1 Milliarde Euro. Die jüngsten Berechnungen der KEF, die nur noch für die nächsten beiden Jahre eine monatliche Erhöhung von 28 Cent vorsahen, bestätigten die Argumente der Staatskanzleien, den Rundfunkbeitrag für die Jahre 2025 und 2026 nicht zu erhöhen. Nach Angaben des Bevollmächtigten der Landesregierungen Prof. Dr. Hanno Kube von der Universität Heidelberg, sei der Finanzbedarf der Anstalten gedeckt, wie die F.A.Z. berichtet: „Der ARD blieben nach Darstellung Kubes, Ende dieses Jahres noch Eigenmittel von 961 Millionen Euro, dem ZDF 275 Millionen Euro. Ende 2027 seien es immerhin noch 411 Millionen für die ARD und 102 Millionen Euro für das ZDF.“

Wenn nun Rainer Robra, als Vertreter der Länder vor den Karlsruher Richtern sagte, dass in den Landtagen, in denen in diesem Jahr gewählt wird, andere Themen im Vordergrund stünden, dann ist das nicht „überraschend ehrlich“, sondern bekannt. Es bedeutet auch nicht, dass es vordergründig politische Überlegungen waren, die Beitragserhöhung abzulehnen. "Bei aller Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen die Länder auch darauf achten, dass sie sich nicht selbst umbringen“, so Robra. Es ist nicht die Angst vor der AfD, die einige Länder bewegte einem Anstieg nicht zustimmen, es ist die Unfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender ein Angebot zu bieten, dass ihrem qualitativen Auftrag zu vertretbaren Kosten, entspricht

„Eine unbegründete Beitragserhöhung wäre mit Sicherheit auf den Widerstand in verschiedenen Landtagen – Ost wie West - gestoßen.“

Rainer Robra ist der dienstälteste Staatskanzleichef. Seit 2002 ist der Jurist für Medienpolitik in Sachsen-Anhalt zuständig. Kaum ein Politiker kennt das interessengeleitete Gerangel um Auftrag und Finanzierung besser als er. Seit Jahren fordert Robra substantielle Reformen, eine Verringerung des Auftrages und damit auch einen Stopp bei der gesetzlich geforderten Abgabe. Er gehört mit zu den lautesten Mahnern, dass mit der berechtigten Kritik am Angebot der Anstalten und der Höhe des Beitrages, auch die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abhängt. Zahlreiche Studien geben ihm recht. Der Umbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört zu den Kernforderungen der Alternative für Deutschland (AfD), weil ein wichtiger Teil ihrer Wähler, das ebenfalls so sieht. Eine Anhebung des Rundfunkbeitrages war nach Ansicht der Länder aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Anstalten unnötig und hätte natürlich zu neuem Unmut in der Bevölkerung geführt. Es sei daran erinnert, dass sich zwei Landtage in Sachsen und Brandenburg schwer taten, dem Reformstaatsvertrag zuzustimmen. In Dresden ist es nur dem Einsatz des Ministerpräsidenten zu danken, dass die Reformen seit 1.Dezember 2025 Gesetz sind. Eine unbegründete Beitragserhöhung wäre mit Sicherheit auf den Widerstand in verschiedenen Landtagen – Ost wie West - gestoßen.

Der novellierte Finanzierungsstaatsvertrag ändert am Prinzip der Bedarfsermittlung nichts. Weiterhin entscheiden die Anstalten durch ihre Bedarfsanmeldung maßgeblich über die Höhe des monatlichen Salärs. Auch die KEF wird nicht entmachtet, diese unterbreitet weiterhin einen Vorschlag. Dafür wurde sie auch in den siebziger Jahren gegründet. Durch die erforderliche Zustimmung oder Ablehnung der Landesparlamente wurde jedoch eine wirtschaftliche Berechnung zu einer politischen Entscheidung. Das soll der bisher brachliegende Staatsvertrag weitegehend verhindern. Roba hat sicher Recht, wenn er gestern vor den Verfassungsrichtern bemerkte, "ob es so klug war, die Verantwortung über den Rundfunkbeitrag den Ländern aufzubürden", wie die Nachrichtenagentur KNA berichtet.

So wie die Struktur des öffentlich-rechtlichen Systems nicht verfassungsrechtlich geschützt ist, auch nicht die Planungssicherheit, definieren die bisherigen Rundfunkurteile auch nicht den Begriff der „Vielfalt“. Sowohl die „Planungssicherheit“ als auch die Absicherung der „Vielfalt“ wurden gestern von den Sendervertretern als Argumente für eine abstrichlose Umsetzung der KEF-Empfehlung ins Spiel gebracht und stießen auf Skepsis bei den Richtern. Es ist angesichts der Verhandlung nicht sicher, ob die öffentlich-rechtlichen Anstalten vom Verfassungsgericht Recht bekommen. Unabhängig davon sollte der Finanzierungsänderungsstaatsvertrag beschlossen werden, um die Beitragsfestsetzung zu entpolitisieren und zudem muss der Gesetzgebungsprozess, der dringend notwendige Reformen vorschreibt, weitergehen. Nicht erst nach 2029.

 

 

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