„Die Kooperationen zwischen Qualitätsmedien gewinnt an Bedeutung“

22. Januar 2025
Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei Sachsens
Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei Sachsens
Sachsen erwartet von der neue Bundesregierung die Förderung von Presseerzeugnissen und hofft, dass die Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor 2029 greifen.

Fragen an Dr. Andreas Handschuh (CDU), Chef der Staatskanzlei Sachsens

Der neue Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Dr. Andreas Handschuh, spricht sich für verstärkte Kooperationen inländischer Qualitätsmedien, beispielsweise im Rahmen einer gemeinsam betriebenen und vermarkteten Plattform aus. Dafür würde aber „eine Flankierung durch das Kartellrecht“ benötigt, um für die kooperierenden Unternehmen und Anstalten Planungssicherheit zu schaffen. Die Länder müssten dafür sorgen, dass es bei der Künstlichen Intelligenz nicht zu ähnlichen Entwicklungen wie bei den Plattformen komme. Auch hier gilt es zu vermeiden, dass einige wenige Player unter Nutzung der Inhalte Dritter eine marktbeherrschende Stellung entwickelten. Da hier urheberrechtliche Fragen eine entscheidende Rolle spielen, so Handschuh, bedarf es einer engen Abstimmung zwischen Bund und Ländern über geeignete regulatorische Maßnahmen – auch im Hinblick auf Brüssel.

medienpolitik.net: Herr Handschuh, wo liegen für Ihre Landesregierung die medienpolitischen Schwerpunkte für 2025?

Handschuh Mit dem Reformstaatsvertrag haben sich die Länder auf grundlegende Schritte verständigt, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schlanker, effizienter, aber auch jünger und moderner machen sollen. Diese Maßnahmen sind wichtig, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken und zugleich für eine bessere Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen. Zum Reformstaatsvertrag gehört auch eine Reform des Verfahrens der Rundfunkfinanzierung. Das bisherige Verfahren soll für mehr Klarheit und Tempo bei der Umsetzung sorgen, dabei jedoch auch künftig die wichtige Rolle und die Mitwirkungsrechte der Landtage sichern. Beides wird uns 2025 in der Umsetzung beschäftigen.

Leider wird uns auch die von ARD und ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegte Verfassungsbeschwerde beschäftigen. Dieser Schritt wenige Wochen vor der entscheidenden Ministerpräsidentenkonferenz ist irritierend, zumal sich bereits im Oktober eine Lösung abzeichnete. Die Verfassungsbeschwerde der Anstalten hat die nunmehr erreichte Lösung am Ende noch deutlich erschwert.

Zunehmend medienpolitische Bedeutung gewinnen wird das Thema Kooperationen zwischen Qualitätsmedien in Deutschland. Es geht dabei um faire Wettbewerbsbedingungen dieser Medien insbesondere im Verhältnis zu den großen Plattformbetreibern. Heute teilen sich fünf Plattformen aus den USA und China 50 Prozent der weltweiten Werbeerlöse. Tatsächlich werden in Deutschland die digitalen Werbemärkte zunehmend von Amazon, Facebook, X und einigen wenigen anderen dominiert. Dabei bedienen sie sich häufig der Inhalte einheimischer Qualitätsmedien (öffentlich-rechtlicher und Privater Rundfunk sowie Presse), um selbst Werbeerlöse einzufahren. Streitigkeiten über eine angemessene Vergütung für die Nutzung dieser Inhalte sind an der Tagesordnung. Dabei gilt: hohe Werbeeinnahmen ermöglichen die Produktion hochwertiger Inhalte, wodurch die Plattformen ihre Attraktivität stetig steigern können. Hinzu kommt, dass sie aufgrund ihrer vergleichsweise großen Heimatmärkte Vorteile bei den Kosten gegenüber einheimischen Medienunternehmen haben. Dies führt zu massiven Wettbewerbsnachteilen gegenüber den Plattformen. Verstärkte Kooperationen inländischer Qualitätsmedien, beispielsweise im Rahmen einer gemeinsam betriebenen und vermarkteten Plattform im Netz könnten hier Abhilfe schaffen. Hier brauchen wir aber eine Flankierung durch das Kartellrecht, um für die kooperierenden Unternehmen und Anstalten Planungssicherheit zu schaffen.

„Wir müssen dafür sorgen, dass es im Bereich KI nicht zu ähnlichen Entwicklungen wie bei den Plattformen kommt.“

Ein weiterer wichtiger Punkt: Wir müssen dafür sorgen, dass es im Bereich KI nicht zu ähnlichen Entwicklungen wie bei den Plattformen kommt. Auch hier gilt es zu vermeiden, dass einige wenige Player unter Nutzung der Inhalte Dritter eine marktbeherrschende Stellung entwickeln, die zu dauerhaften Wettbewerbsverzerrungen führt. Da hier urheberrechtliche Fragen eine entscheidende Rolle spielen, bedarf es einer engen Abstimmung zwischen Bund und Ländern über geeignete regulatorische Maßnahmen – auch im Hinblick auf Brüssel.

Eine medienpolitische Herausforderung für das Jahr 2025 wird auch die Förderung des Lokaljournalismus sein. Immer mehr lokale Zeitungen machen dicht. Vor diesem Hintergrund würde ich es begrüßen, wenn wir mit der neuen Bundesregierung wieder in einen Dialog über eine Förderung der Zustellungskosten und einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Presseerzeugnisse kämen.

Auch filmpolitisch wird 2025 ein wichtiges Jahr. Der Produktionsstandort Deutschland muss attraktiver werden, um mit der europäischen Konkurrenz mithalten zu können. Dafür brauchen wir die umfassende Reform der Fördermechanismen zunächst auf Bundesebene. Hieran ist die aktuelle Bundesregierung - jenseits der Novelle des Filmförderungsgesetzes - gescheitert. Die neue Regierung muss die Reform schnellmöglich wieder aufgreifen. Auf Landesebene werden wir die Bundesförderung weiterhin ergänzen und den Medienstandort Sachsen weiterentwickeln.

Es braucht in den Anstalten den Willen, die Chancen der Reform auch zu nutzen.“

medienpolitik.net: Die Länder haben einen sehr umfangreichen Reformkatalog erarbeitet, durch den die KEF Ende der nächsten Beitragsperiode (2025 - 2028) mit ersten Einspareffekten bei den Anstalten rechnet. Welche Erwartungen haben Sie in diesem Zusammenhang an die öffentlich-rechtlichen Sender?

Handschuh: Es wird jetzt darauf ankommen, den Reformkatalog des Staatsvertrages mit Leben zu erfüllen. Dazu braucht es in den Anstalten den Willen, die Chancen der Reform auch zu nutzen. Die KEF hat in ihrem Sondergutachten festgestellt, dass die Maßnahmen des Reformstaatsvertrages, insbesondere im Hinblick auf Beauftragung und Struktur der Anstalten, erst im Jahre 2029 zum Tragen kommen. Ich bin überzeugt - und die Länder haben hier ein große Erwartungshaltung -, dass Effekte auch früher greifen können, wenn die Sender mutig und entschlossen an die Arbeit gehen. Dies wäre ein starkes Signal und gut für den gesamten Reformprozess.

 

 

 

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